Mangels Anschaffungsvorgangs kommt bei einer anschließenden Veräußerung eine Besteuerung nach § 23 Abs. 1 Nr. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) nicht in Betracht. Mangels Leistungserbringung seitens des Nutzers liegen auch keine sonstigen Einkünfte i.S.d. § 22 Nr. 3 EStG vor. Damit ist der Verkauf von Airdrops steuerfrei.
RE: [GER] Vater Staat möchte auch verdienen
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[GER] Vater Staat möchte auch verdienen
Moin, den kannte ich auch schon, danke :)
okay ...
Weil ich zum Beispiel sammele Airdrops... Und manch anderer auch...
Und wenn du eine Rechtslagen Sammlung erstellst sollte das nicht fehlen :)
Das Problem ist, dass die Rechtslage nicht eindeutig ist und viele Urteile sich widersprechen.