RE: [GER] Vater Staat möchte auch verdienen

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[GER] Vater Staat möchte auch verdienen

in steuern •  3 years ago 

Mangels Anschaffungsvorgangs kommt bei einer anschließenden Veräußerung eine Besteuerung nach § 23 Abs. 1 Nr. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) nicht in Betracht. Mangels Leistungserbringung seitens des Nutzers liegen auch keine sonstigen Einkünfte i.S.d. § 22 Nr. 3 EStG vor. Damit ist der Verkauf von Airdrops steuerfrei.

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Moin, den kannte ich auch schon, danke :)

  ·  3 years ago  ·  

okay ...

Weil ich zum Beispiel sammele Airdrops... Und manch anderer auch...
Und wenn du eine Rechtslagen Sammlung erstellst sollte das nicht fehlen :)

Das Problem ist, dass die Rechtslage nicht eindeutig ist und viele Urteile sich widersprechen.