Im Entwurf des neuen Infektionsschutzgesetzes wurde ein Paragraf neu hinzugefügt, der § 28a.
Redner:
02:42 Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU),
15:12 Detlev Spangenberg (AfD),
20:48 Bärbel Bas (SPD),
28:00 Christian Lindner (FDP),
35:25 Susanne Ferschl (Linke),
39:15 Manuela Rottmann (Grüne),
45:55 Georg Nüßlein (CDU/CSU)
47:54 Frage Martin Sichert (AfD),
53:24 Frage Armin Hampel (AfD),
58:15 Beatrix von Storch (AfD),
01:01:32 Dirk Wiese (SPD),
01:08:15 Andrew Ullmann (FDP),
01:10:03 Achim Kessler (Linke),
01:13:34 Marc Bülow (fraktionslos),
01:17:07 Thorsten Frey (CDU/CSU).
Das Infektionsschutzgesetz wird erweitert, um "gerichtsfester" zu sein.
Im Entwurf des neuen Infektionsschutzgesetzes wurde ein Paragraf neu hinzugefügt, der § 28a. Darin wurden sehr konkrete Maßnahmen aufgenommen - von Ausgangsbeschränkungen, über die Maskenpflicht bis zu Reisebeschränkungen. Um diese Eingriffe in die Grundrechte abzusichern, soll das Gesetz um Artikel 7 ergänzt werden.
Darin heißt es:
"die Grundrechte der Freiheit der Person ..., der Versammlungsfreiheit ..., der Freizügigkeit ... und der Unverletzlichkeit der Wohnung ... [werden] eingeschränkt."