(Titel nachträglich korrigiert)
Ich hatte erwartet, dass es vielleicht keine Verordnung gibt, sondern nur so getan wird als ob.
....
Naja, jetzt hab ich sie gefunden. Da ist sie ja:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2021_II_465/BGBLA_2021_II_465.html
noch nicht gelesen (oder ansatzweise) momentan noch nicht.
nochmals ein Nachtrag:
Ich glaub das ist ein Lockdown für alle (nicht nur für Ungeimpfte), nach dem Lesen von §1 + 2.
Falls wer später noch etwas relevantes dazu findet (obwohl das sinnbefreit wäre, bitte sagts mir)
Also der Grund warum ich auf das komme: In §1 steht was alles als "Nachweis" gilt, damit ein "Sicherheitskonzept" besteht. Es steht aber im Übergang zu Punkt 2 (und das sollte dort wirklich stehen) NICHT, [wenn nicht verfügbar, dann...]. Entsprechend gelten diese Regeln für alle (kann mich ja gerne wer korrigieren)
Und ich bin auch nicht schadenfroh, wenn jetzt Geimpfte usw. auch eingesperrt wären. Soll jeder seine Freiheit haben und auf sich und andere (ohne behördlichen Hammer) aufpassen.
Jetzt hab ich den Hinweis gefunden, wie sie die Ungeimpften von den anderen trennen:
Abs. 1 und 2 gilt nicht für Personen, die über einen 2G-Nachweis verfügen und für Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr. Für Kontrollen gilt § 1 Abs. 5 sinngemäß.
Wobei das heißt ja Absatz, und nicht Paragraph dort. Was soll das denn dann bedeuten? Dass Inhaber von 2G-konformen Zertifikaten nicht für Leib und Leben betreffende Gefahren aus dem Haus dürfen und die nächsten Verwandten nicht besuchen dürfen? Ahja, §1, Abs. 5, bezieht sich auf Kontrollen in Betriebsstätten. Ist dann bei Geimpften das heimelige Zuhause eine Betriebsstätte?
Das wäre sehr komisch, aber es scheint dort zu stehen.