In Berlin wird auf Basis von Notstandsverordnungen bundesweit in einer konzertierten Aktion des Unrechts ein Polizeistaat errichtet, der das Grundgesetz und die verfassungsmäßige Ordnung unter Umgehung der parlamentarischen Kontrolle unter Anwendung eines grundgesetzwidrigen Infektionsschutzgesetzes massiv beschädigt und die Bürger dieses Landes nicht nur ihrer Grund- und Freiheitsrechte beraubt, sondern auch noch deren Gesundheit vorsätzlich beschädigt.
Unbeschadet der Frage über Covid-19 und dessen medial hochgespielten Gefahren werden wir Zeitzeugen, wie eine Clique von Machtbesessenen Sozialisten nunmehr versucht ein ganzes Staatsvolk zu inhaftieren und die freiheitlich demokratische Grundordnung dieses Landes dabei vorsätzlich unter Missbrauch des Gewaltmonopols gegen die Wand fährt.
Die bayerische Landesregierung um Söder, wie auch das Bundeskanzleramt verweigern die Herausgabe der wissenschaftlichen Entscheidungsgrundlagen für die getroffenen Entscheidungen zur Abschaffung der Grundrechte in Deutschland
Bei der Abschaffung der Grundrechte des deutschen Staatsvolkes agumentieren die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten der Länder, welche sich intern schon als Zitat "Vollidioten" bezeichnen, mit Behauptungen und Annahmen, für die sie keine wissenschaftliche Grundlage oder Basis transparent vorlegen.
Die Propaganda der Staatssender und gleichgeschalteten Presstituierten spulen dabei eine unbewiesene Behauptung nach der anderen runter um das Versagen des sozialistischen Unrechtsregimes in zentralen Fragen der Gesundheitsfürsorge in Deutschland in den letzten 30 Jahren zu vertuschen und folgen dabei ihrer Agenda einer fortgesetzten Ausraubung aller Staatsbürger und der Freiheits- und Grundrechtszerstörung.
Allein die Behauptung, dass die Infektionszahlen auf dem Stand vom April seien, ist eine Verar&%&ung des Volkes, weil bei diesen fortlaufend rausposaunten Zahlen nie erwähnt wird, dass seit April die Zahl der Tests um mehr als das 20--fache erhöht wurde. Sprich eine Relativierung der Infektionszahlen mittels des Drosten PCR, für den bis heute zwei simple aber wichtige Testparameter, nämlich die Sensitivität, wie auch die Spezifität vom RKI nicht veröffentlich wurden, wird nicht vorgenommen, nur um zu behaupten das eine vermeintliche zweite Welle über das Land rollen würde. Jeder der so wissenschaftlich arbeiten würde, würde von der Universität fliegen - geschweige denn nicht einmal ein Abitur bekommen.
Denn würde man korrekt und wissenschaftlich fundiert vorgehen, dann würde man feststellen, dass je 1000 Test, die Zahl der Infizierten nämlich nicht auf dem Niveau vom April diesen Jahres sich befindet und somit auch keine Grundlage besteht die Freiheits- und Grundrechte des deutschen Volkes in Staatstreichmanier abzuschaffen.
Es liegen schwerste Rechtsbrüche der Regierung Merkel und der Landesregierungen in ganz Deutschland vor!
Die Eingriffe in die Freiheits- und Grundrechte des deutschen Volkes bei einer Pandemie, die diesen Namen nicht verdient, zusammen mit der Ausschaltung des Parlamentes und die Ermächtigung eines Gesundheitsministers nach belieben dem deutschen Volk die Freiheits- und Grundrechte entziehen zu können stellen inzwischen nicht nur einen Anschlag auf die verfassungsmäßige Ordnung dieses Landes dar, sondern sind Ausdruck eines totalitären Staatsgebahrens der Exekutive, die zudem bereits einen General im Bundesgesundheitsministerium installiert hat. Es ist lobenswert das gestern bereits zwei Gerichte dem Juristen Söder und der Kanzlerin, wie auch den anderen Landesministern die rote Karte gezeigt haben und einen Teil der Beschlüsse direkt einkassiert haben.
Gleichwohl wollen Leute wie Kretschmann in Baden-Württemberg sich offenbar dennoch über die Gerichtsurteile hinweg setzen.
Dabei attestiert der Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg der Regierung eine massive Grundrechtsverletzung gegen Art. 11 GG.
Es herrschen inzwischen skandalöse Zustände - nicht nur in Berlin - sondern auch in den einzelnen Landesregierungen - allem voran in Bayern, wo bis heute grundgesetzwidrige Eingriffe in die verfassungsmäßige Ordnung erfolgen, die bislang in keinster weise strafrechtlich geahndet und zur Verurteilung der verantwortlichen Politiker geführt hat.
Die Bundesregierung wie auch die verantwortlichen Landesminister gehören vor ein Völkerrechtstribunal gestellt
Was wir derzeit in der Politik erleben ist eine ganze Serie von Verbrechen gegen das Grundgesetz und auch gegen §7 des Völkerrechtes. Allen ist gemeinsam, dass sie den Straftatbestand der Verbrechen gegen die Menschlichkeit erfüllen.
Zitat:
Völkerstrafgesetzbuch
Teil 2 - Straftaten gegen das Völkerrecht (§§ 6 - 14)
Abschnitt 1 - Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§§ 6 - 7)
§ 7
Verbrechen gegen die Menschlichkeit
(1) Wer im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen eine Zivilbevölkerung...
- ....
- in der Absicht, eine Bevölkerung ganz oder teilweise zu zerstören, diese oder Teile hiervon unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, deren Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen...
- ....wer auf andere Weise einen Menschen versklavt und sich dabei ein Eigentumsrecht an ihm anmaßt,
- einen Menschen, der sich rechtmäßig in einem Gebiet aufhält, vertreibt oder zwangsweise überführt, indem er ihn unter Verstoß gegen eine allgemeine Regel des Völkerrechts durch Ausweisung oder andere Zwangsmaßnahmen in einen anderen Staat oder in ein anderes Gebiet verbringt,
- einen Menschen, der sich in seinem Gewahrsam oder in sonstiger Weise unter seiner Kontrolle befindet, foltert, indem er ihm erhebliche körperliche oder seelische Schäden oder Leiden zufügt, die nicht lediglich Folge völkerrechtlich zulässiger Sanktionen sind,
- ....
- ....
- ....
- einen Menschen unter Verstoß gegen eine allgemeine Regel des Völkerrechts in schwerwiegender Weise der körperlichen Freiheit beraubt oder
- eine identifizierbare Gruppe oder Gemeinschaft verfolgt, indem er ihr aus politischen, rassischen, nationalen, ethnischen, kulturellen oder religiösen Gründen, aus Gründen des Geschlechts oder aus anderen nach den allgemeinen Regeln des Völkerrechts als unzulässig anerkannten Gründen grundlegende Menschenrechte entzieht oder diese wesentlich einschränkt,
wird in den Fällen der Nummern 1 und 2 mit lebenslanger Freiheitsstrafe, in den Fällen der Nummern 3 bis 7 mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren und in den Fällen der Nummern 8 bis 10 mit Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren bestraft. ....
Die Praktiken der Regierung Merkel, aber auch ihrer Mitläufer in den Landesregierungen, durch Notstandsverordnungen einen Polizeistaat zu errichten ist meines Erachtens als Hochverrat zu werten und in keinsterweise vom Souverän mehr zu tolerieren.
Anstatt die Gesundheitsversorgung zu verbessern, werden die Menschen in diesem Land ihrer Freiheitsrechte und ihrer Grundrechte in verfassungswidriger Art und Weise beraupt.
Dabei wird noch nicht einmal von den Machthabern offengelegt auf welcher wissenschaftlichen Grundlage diese tiefgreifenden Grundrechtsverletzungen gegen das deutsche Staatsvolk erfolgen.
Das darüber wie im Falle Bayern seitens der Söderregierung nicht einmal Auskunft erteilt wird ist dabei nur die Spitze eines historisch zu wertenden Skandals von beispiellosen Formen der Amtsanmaßung und Verletzung von Amtspflichten, bei denen nicht nur gegen das Völkerrecht massiv verstoßen wird, sondern zugleich auch noch unter Missbrauch des Infektionsschutzgesetzes die verfassungsmäßige Ordnung dieses Landes ausser Kraft gesetzt wird.
Es ist wegen dieser massiven Verletzungen der Grundrechte die Pflicht eines jeden deutschen Staatsbürgers an der Widerherstellung der verfassungsmäßigen Ordnung in diesem Land mit zu wirken.
Denn bei allem Verständnis für die Sorgen um die Gesundheit des Einzelnen - ob berechtigt oder nicht sei dahin gestellt - die Abschaffung der Freiheits- und Grundrechte gemäß Art.1-20 GG und folgende ist nicht verhandelbar und auch nicht ansatzweise tolerierbar, da die Folgen ihrer Ausserkraftsetzung den späteren Massenmord an einem ganzen Staatsvolk begünstigt und Zustände herbeiführt, wie sie nur in der Nazizeit existierten.
Jede Regierung - egal welche - die es unternimmt die Grundrechte des deutschen Volkes unter dem Vorwand einer Pandemie zu beseitigen - gehört daher unverzüglich entmachtet und vor ein Gericht gestellt.
Denn dieses Land gehört dem deutschen Staatsvolk und den Generationen, die ihm nachfolgen werden.
Niemand hat das Recht - das Grundgesetz ausser Kraft zu setzen, zu beschädigen und den Menschen ihre Freiheit zu rauben - auch nicht die Bundeskanzlerin oder Landesregierungen, die sich anmaßen über dem Grundgesetz stehen zu dürfen.