Wer mit Kryptowährungen handelt, wird sich zwangsläufig mit dem Thema Steuern befassen müssen. In Deutschland gelten Bitcoin und Co. als sogenannte “andere Wirtschaftsgüter” und unterliegen damit dem Steuerrecht. Die Faustregel beim Krypto-Trading in Deutschland lautet: Prinzipiell sind Profite nach einer Haltefrist von einem Jahr steuerfrei.
Auch unterjährige Gewinne müssen bis zu einer Freigrenze von 600 Euro nicht versteuert werden. Überschreiten Anleger jedoch die Schwelle, kommt der persönliche Einkommensteuersatz (14 bis 42 Prozent) zur Anwendung.
Trading bildet jedoch nicht die einzige Möglichkeit, Gewinne aus Bitcoin und Co. zu erwirtschaften – eine weitere beliebte Methode ist das Staking. Durch das “Wegsperren” der Kryptowährungen können Anleger passives Einkommen in Form von neuen Coins und Token generieren.
BTC-ECHO hat bei Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Hendrik Arendt von der Wirtschaftskanzlei CMS Deutschland nachgefragt.
Validated Staking beschreibt einen aktiven Staking-Prozess, beispielsweise über eine eigene Node.
“Validated Staking ist nach Meinung der Finanzverwaltung grundsätzlich ein Gewerbebetrieb”, sagt Arendt. Auf die Blockrewards sowie den Verkauf fällt jeweils die persönliche Einkommenssteuer (14 bis 42 Prozent, ggf. zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) sowie eine Gewerbesteuer (je nach Gemeinde: 7 bis 17 Prozent) an. Bei letzterer räumt der Gesetzgeber Einkommensteuerpflichtigen und Personengesellschaften einen Freibetrag von 24.500 Euro ein.
Wichtig: Anders als beim Trading “findet die Jahresfrist bei der Veräußerung keine Anwendung. Verkäufe sind immer steuerpflichtig“, hält Arendt fest. Ausgaben (wie Stromkosten, Technik, etc.) und Verluste aus Veräußerungen können jedoch mit den Einnahmen verrechnet werden. Der Rechtsanwalt rät, Einkünfte aus dem Validated Staking im Rahmen einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung in der “Anlage G” der Einkommenssteuererklärung anzugeben.
Generell gilt beim Delegated Staking eine Freigrenze von 256 Euro pro Jahr. Bis zu der Schwelle sind Rewards steuerfrei. Wird diese jedoch überschritten, muss die komplette Blockbelohnung versteuert werden. Das gilt bereits ab dem ersten Euro. Die Freigrenze gilt im übrigen auch für andere laufende Einkünfte wie Airdrops oder Lending.
Bei der Veräußerung der Rewards kommt zudem die Jahreshaltefrist zum Tragen, die auch beim Trading greift. Das bedeutet: Verkauft ein Anleger seine erhaltenen (und bereits versteuerten) ETH nach einem Jahr, sind die Gewinne steuerfrei.
Wichtig: Die Jahreshaltefrist sei noch nicht final geklärt, meint der Steuerexperte. Im Mai vergangenen Jahres wies das Bundesfinanzministerium in einem Schreiben die Finanzämter an, von einer Verlängerung der Haltefrist auf zehn Jahre abzusehen.
Ich zitierte aus folgenden Artikel...
https://www.btc-echo.de/news/krypto-steuern-wie-werden-einnahmen-aus-staking-versteuert-164035/
Mein persönliches Fazit:
Steuern zu zahlen ist wichtig. Gerade auch um unsere ungebildet Politik fürstliche Steuerfreie gehälter zu finanzieren. Stakingrewards von 256€ im Kryptoherbst zu übertreffen scheint mir nicht all zu schwer zu werden. Deswegen ist es wichtig einen Fachkundigen Steuerberater zu finden.
Wichtig ist zu wissen, dass du nicht mehr als 50.000€ an Stakingrewards im Jahr verschweigst. Denn dann landest du unter Umständen im Gefängnis und kosteste dem Staat sein geraubtes Steuergeld.
Schade das kaum einer den "dezentralen" Gedanken verstanden hat.
Alle warten darauf das die Bitcoin-ETF kommen - denn dann wird ja... kommt ja... steil nach oben... Gewinne in...
🤢🤢🤢🤢🤢🤢🤮🤮🤮🤮🤮🤮😡
Keiner fragt sich wer dabei am meisten gewinnt!!!
Aber nicht den Tag verderben lassen😁😉
LG.
Es sind immer die großen Investoren 😉